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![]() Schutz des Wettbewerbs Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in unserer sozialen Marktwirtschaft. Es ist Aufgabe des Staates, den Wettbewerb mit einem wirksamen System vor Beschränkungen zu schützen und die Freiheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten. Das am 1. Januar 1958 in Kraft getretene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weist diese Aufgabe dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden zu. Das Bundeskartellamt, das unmittelbar nach Inkrafttreten des GWB seine Arbeit aufgenommen hat, ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Seit dem 1. Oktober 1999 hat das Amt, das über vierzig Jahre lang von Berlin aus wirkte, seinen Sitz in Bonn. Es beschäftigt knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Instrumente, die das GWB dem Bundeskartellamt zum Schutz des Wettbewerbs an die Hand gibt, sind die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. 1999 kam der Schutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes hinzu. In den Bereichen Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht wendet das Amt bei europäischem Bezug des wettbewerbswidrigen Verhaltens auch das europäische Kartellrecht an und arbeitet dabei eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen. Mit der Fusionskontrolle als Strukturkontrolle beugt das Bundeskartellamt der Konzentration von Märkten vor. Zusammenschlüsse, die eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen begründen oder verstärken, werden untersagt. |
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| Stefan Klein / Olaf Neumann | Angela Kühn | Werner H. Schmidt |
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| Prof. Fritz Lüdtke / Annegret Ehmke | Thomas Serres | Prof. Christof Gassner |
| Ausgabeland | Deutschland (BRD) |
| Ausgabetag | 2. Januar 2008 |
| Ausgabeart | Sondermarke |
| Größe in mm: | 43,00 x 25,50 |
| Entwerfer Pwz: | Werner Hans Schmidt, Frankfurt am Main |
| Entwerfer Stempel: | Werner Hans Schmidt, Frankfurt am Main |
| Papier: | nicht bekannt |
| Druckart: | nicht bekannt |
| Druckort: | nicht bekannt |
| Konfektionierung: | nicht bekannt |
| Anordung PWz: | nicht bekannt |
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