Eine private Homepage von Andreas Bartl
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![]() Die drei Säulen der Reichsversicherungsordnung (205) Die Reichsgründung von 1871 ermöglichte erstmals die zusammenfassende Regelung ganzer Rechtsgebiete. Dazu gehörten etwa das Strafrecht, das Strafprozess- und das Zivilprozessrecht, das gesamte Justizwesen, vor allem aber das große Werk des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB ) von 1900. Die 1911 in Kraft getretene Reichsversicherungsordnung (RVO) schloss die Sozialversicherungsgesetze der Jahre 1883-1889 - Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Alters- und Invaliditätsversicherung (Rentenversicherung) - zu einem einzigen Gesetzbuch zusammen. Die RVO erfasste die Arbeiterschaft, sie garantierte Schutz vor Krankheit, Invalidität und Alter auf der Basis einer Teilung der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Versicherung der Betriebe gegen Unfälle vervollständigte den Schutz, ermöglichte den Aufbau der Berufsgenossenschaften und hat durch intensive Prävention, Unfallverhütungs-vorschriften und Rehabilitationseinrichtungen die Unfallzahlen drastisch senken können. Die RVO war mit einem Allgemeinen Teil, mit der Knappheit und Genauigkeit des sprachlichen Ausdrucks sowie der sparsamen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe oder Generalklauseln ein Musterbeispiel für den hohen Standard der damaligen Gesetzgebungskunst. Sie gehört neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (1900) und der Reichsabgabenordnung (1919) zu den bedeutendsten Leistungen der Gesetzgebung des ausgehenden 19. und des frühen 20. Jahrhunderts. Die RVO hat trotz vieler Änderungen eine erstaunliche Lebenskraft bewiesen. Sie hat den Kernmaterien der sozialen Sicherung eine Struktur gegeben und den kooperativen Stil unter den Sozialpartnern gefördert. Vom Reichsversicherungsamt bis zum Bundessozialgericht bildet sie die Grundlage der Rechtsprechung in diesem Bereich. Heute ist die RVO in das 1969 entstandene Sozialgesetzbuch integriert. |
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| Professor Peter Steiner / Regina Steiner | Katrin Gamerschlag / Marcus Chwalczyk | Paul Effert |
| Ausgabeland | Deutschland (BRD) |
| Ausgabetag | 5. Mai 2011 / 5.5.2011 |
| Ausgabeart | Sondermarke |
| Größe in mm: | 44,20 x 26,20 |
| Entwerfer Pwz: | Andreas Ahrens, Hannover |
| Entwerfer Stempel: | Andreas Ahrens, Hannover |
| Papier: | Gestrichenes, weißes, fluoreszierendes Postwertzeichenpapier DP 2 |
| Druckart: | Mehrfarben-Offsetdruck |
| Druckort: | Bundesdruckerei GmbH, Berlin |
| Konfektionierung: | Zehnerbogen 115 x 158 mm |
| Anordung PWz: | 2 PWz nebeneinander, 5 PWz untereinander |
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